Unsere AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

  • Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung von Araliya Gartenpflege und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Araliya Gartenpflege an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma Araliya Gartenpflege im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
  • Ausdrücklich widerspricht die Firma Araliya Gartenpflege Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unserem Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Araliya Gartenpflege schriftlich zugestimmt.
  • Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der nachstehenden Reihenfolge:
    – das Angebot
    – der Vertrag
    – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Alle Angebote von Araliya Gartenpflege sind freibleibend und unverbindlich.
    Das Angebotsschreiben ist maßgebend für den weiteren Verlauf der Dienstleistung.
  • Ein Angebot ist erst dann verbindlich, wenn beide Parteien ausdrücklich zugestimmt haben und dies schriftlich festgehalten wurde. Bis zur beiderseitigen Zustimmung bleibt das Angebot freibleibend und unverbindlich. Die darin angegebenen Preise sind nur verbindlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die wir nachträglich keine Garantie geben können.
  • Mit der Bestellung von Waren und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
  • Das erste Beratungsgespräch sowie die Erstellung eines darauf basierenden Angebots werden mit einer Pauschale von 50,00 € berechnet. Kommt es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss, wird dieser Betrag vollständig auf den vereinbarten Auftragswert angerechnet. Erfolgt kein Auftrag, bleibt die Pauschale als Vergütung für die erbrachte Beratungs- und Angebotsleistung bestehen. Sollte nach dem Erstgespräch kein Auftrag zustande kommen und dennoch eine weitere Beratung oder Angebotsausarbeitung gewünscht werden, berechnen wir für jede zusätzliche Leistung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € zuzüglich ggf. anfallender Fahrtkosten.
  • Die Firma Araliya Gartenpflege hält sich an abgegebene Angebote für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Dies gilt nicht für Preisbestandteile, die von erheblichen Markt- oder Saison­schwankungen betroffen sind (z. B. Materialpreise, Naturprodukte, Pflanzen), auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss haben. Die durch Araliya Gartenpflege erstellten Angebote basieren stets auf den Angaben und Informationen, die der Auftraggeber vor oder während der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt hat. Stellen wir im Rahmen einer späteren Besichtigung, Aufmaßnahme oder Vorbesprechung fest, dass diese Angaben unvollständig, unzutreffend oder nicht mehr aktuell sind, behalten wir uns das Recht vor, das Angebot entsprechend anzupassen. Eine solche Anpassung stellt keinen Vertragsbruch dar. Der Auftraggeber wird über notwendige Änderungen und deren Auswirkungen auf Preis und Leistungsumfang unverzüglich informiert. Der Vertrag kommt erst auf Grundlage des aktualisierten Angebots zustande, sofern der Auftraggeber diesem mündlich oder schriftlich zugestimmt hat.
  • Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Wir weisen darauf hin, dass es u.U. zu Verzögerungen aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen oder Lieferengpässen kommen kann, worauf wir als Firma keinen Einfluss haben. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
  • Der Kunde hat während des bestehenden Vertrages mit Araliya Gartenpflege eventuelle Änderungen, welche vom bestehenden Vertrag abweicht (z.B. Adressänderung etc.) unverzüglich mitzuteilen.
  • Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese durch Araliya Gartenpflege in Textform bestätigt wurden.
  • Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma Araliya Gartenpflege und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
  • Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers, zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist.

3. Ausführung und Leistungsbeschreibung

  • Die auszuführenden Arbeiten von Araliya Gartenpflege umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Rasen- und/oder Kantenpflege (Mähen, Vertikutieren, Düngen), Heckenschnitt, Baumpflege, Unkrautentfernung. Pflanzung und Pflege von Blumen, Sträuchern und Bäumen, Bewässerung der Pflanzen, Reinigung der Gehwege, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaustausch. Falls gewünscht und erforderlich, kann gehäckseltes Schnittgut gleichmäßig als Mulch in die Pflanzflächen profilgerecht eingebracht werden.
  • Bei den Arbeiten in Vegetationsbeständen (z.B. Gehölzschnitt) sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (einschließlich örtlicher Satzungen) und Schutzzeiten einzuhalten.
  • Alle im Rahmen der Gartenpflege zu bearbeitenden Flächen müssen vollständig und uneingeschränkt zugänglich sein. Dies beinhaltet insbesondere die freie Zugänglichkeit ohne bauliche Hindernisse, eingelassene Installationen, ober- oder unterirdische Leitungen, fest verbaute Gartenmöbel, Pflanzkübel, Dekorationselemente oder sonstige Gegenstände, die die Durchführung der Pflegearbeiten beeinträchtigen könnten. Sollte der Zugang zu den zu pflegenden Bereichen nicht gewährleistet sein oder zusätzlicher Aufwand zur Freilegung bzw. Sicherung erforderlich werden, behalten wir uns vor, eine pauschale Zusatzgebühr in Höhe von 650 € zu erheben.
  • Eventuelle Materialpreis-Erhöhungen im neuen Jahr sind nicht berücksichtigt. 
  • Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (zbsp. Natursteine, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.
  • Bei Arbeiten, die im Stundenlohn ausgeführt werden, können je nach Gegebenheiten Mehrstunden anfallen, welche zum gleichen Stundensatz gesondert verrechnet werden müssen.
  • Eine Mitberechnung der An- und Abfahrt wird zu jedem Auftragsangebot mit aufgeführt. Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten erlauben wir uns, Abschlagsrechnungen gemessen an den Materiallieferungen und geleisteten Arbeiten zu stellen, bzw. ggfls. Nachforderungen zu stellen.
  • Wasser und Strom werden durch den Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es besteht vor Beginn der Arbeiten eine Hinweispflicht des Kunden gegenüber Araliya Gartenpflege bezüglich Versorgungsleitungen, die nicht von offiziellen Versorgungsunternehmen erfasst sind.
  • Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
  • Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen von 7 Tagen, bzw. der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
  • Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma Araliya Gartenpflege berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.
  • Die Preise für die Leistungen von Araliya Gartenpflege werden in einem schriftlichen Angebot oder Vertrag festgelegt.
    • Wird nach der Zahlung eine Überzahlung auf Grund von Abrechnungsfehlern oder fehlerhafter Abrechnungsunterlagen festgestellt, so hat Araliya Gartenpflege oder der Arbeitgeber zu viel erhaltene Beträge unverzüglich zurückzuzahlen.
  • Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen bzw. gelieferten Mengen berechnet, wenn keine andere Abrechnungsart, wie z. B. durch Pauschalsummen oder nach Stundenlohnsätzen, vereinbart ist.
    • Ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vereinbart, sind die arbeitstäglichen Stundenlohnnachweise (Stundenlohnzettel) von Araliya Gartenpflege wöchentlich vorzulegen.
    • Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
  • Für Besichtigungen vor Ort, bei denen der Anfahrtsweg mehr als 20 km (einfache Strecke) vom Geschäftssitz entfernt liegt, erhebt Araliya Gartenpflege eine Anfahrtspauschale. Diese Pauschale wird bei Auftragserteilung vollständig mit dem Auftragswert verrechnet.
  • Die Araliya Gartenpflege behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30% des Netto-Auftragswertes vor Beginn der Baumaßnahmen Auftragswertes zu verlangen. Andernfalls ist Araliya Gartenpflege dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen ist umgehend der Restbetrag fällig, spätestens 8 Tage nach Vertragsabschluss.
    • Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden, danach gilt diese als Verbindlich.
    • Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
  • Zahlungsverzug tritt nach einer Frist von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung sowie nach Erhalt der Ware ein, sofern der Kunde keine vollständige Zahlung der Leistung erbracht hat.
  • Sollte der Kunde seiner Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Rechnungserhalt nicht nachkommen, so wird Araliya Gartenpflege ein Mahnschreiben versenden und eine zusätzliche Mahngebühr von 5€ erheben.
  • Nach ausbleibender Zahlung behält sich Araliya Gartenpflege das Recht vor, folgende Schritte einzuleiten, da Zahlungsunfähigkeit des Kunden keinen gültigen Rücktrittsgrund darstellt:
    • Der Kunde verpflichtet sich, ggfls. Liefergegenstände herauszugeben, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
    • Einleiten eines Inkassoverfahrens, um die offene Forderung entsprechend einzutreiben.
    • Wenn alle vorherigen Maßnahmen erfolglos bleiben, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Dies kann die Einreichung einer Klage vor Gericht oder die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung der offenen Forderung beinhalten.
  • Sofern keine vollständige Zahlung erfolgt ist, verbleiben alle bis dahin gelieferten Waren im Eigentum von Araliya Gartenpflege.
  • Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Firma Araliya Gartenpflege nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
  • Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma Araliya Gartenpflege berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.
  • Die Rechnungserteilung erfolgt bei Bepflanzungsaufträgen jeweils nach erfolgter Auftragsdurchführung, bei Langzeit-, Dauerpflegeverträgen zum Monatsende.
    • Araliya Gartenpflege behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Kunden das Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch Araliya Gartenpflege zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
  • Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot/Kostenvoranschlag hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
  • Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma Araliya Gartenpflege beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen, welches der schriftlichen Zustimmung des Kunden bedarf.

5. Gewährleistung & Reklamation

  • Die Firma Araliya Gartenpflege übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
  • Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Seuchen, Streik, Aussperrung, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Arbeitsleistung für die Dauer der Behinderung. Streiks und Aussperrungen in unserem eigenen Betrieb werden von der vorgenannten Klausel nicht erfasst.
    • Besteht das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend, so sind wir von der Vertragspflicht frei, wenn durch die genannten Umstände die Dienstleistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB), die Leistung für uns einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht.
    • Bei der Bestimmung der uns zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob wir das Leistungshindernis zu vertreten haben
    • Leistungen, denen wir aufgrund der beschriebenen Umstände nicht nachkommen konnten und bereits durch den Kunden bezahlt wurden, werden rückstandslos erstattet.
  • Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
    • Für von der Araliya Gartenpflege gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. 
    • Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche Anwuchs Garantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs Garantie erstreckt sich dann auf die Dauer von max 6 Monaten ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. 
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Leistungen, wie bspw. Pflanzarbeiten, Rasen, etc. beträgt 2 Monate; jeweils unter der Voraussetzung einer fachgerechten und ordnungsgemäßen Pflege durch Araliya Gartenpflege (Abschluss eines Pflege- und Dienstleistungsvertrages). Die Verjährung beginnt bei Beginn der Dienstleistung mit dem Tag des Abschlusses des Auftrages. Für gebietsfremde Pflanzen und autochthone (heimische) Gehölze, die vom Auftragnehmer zugekauft werden, wird keine Herkunftsgarantie übernommen.
  • Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an den Araliya Gartenpflege zu richten (festgelegt unter § 377 HGB). Araliya Gartenpflege bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
    • Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 
    • Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist Araliya Gartenpflege zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen.
    • Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.Ist die Beseitigung des Mangels für Araliya Gartenpflege unzumutbar / ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von Araliya Gartenpflege verweigert, so kann der Kunde durch Erklärung gegenüber Araliya Gartenpflege die Vergütung mindern (638 BGB).
    • Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.
  • Folgende Gegebenheiten bei Naturmaterialien stellen keinen Reklamationsgrund dar: Gesiebter Boden kann Samen von Wildkräutern enthalten, darauf hat Araliya Gartenpflege keinen Einfluss.
    • Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma Araliya Gartenpflege keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.
    • Araliya Gartenpflege übernimmt keine Haftung für Schäden durch Wild-, sowie Fremdtiere sowie Haustiere des Kunden oder dritte Parteien.

6. Abnahme

  • Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der Firma Araliya Gartenpflege durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  • Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.
  • Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Firma Araliya Gartenpflege nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.

7. Kündigung

  • Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage nach Auftragserteilung. Die Kündigung bedarf der Schriftform, welche entweder per Einschreiben oder persönlich übergeben wird. Das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung gilt als maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist.
  • Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Gleiches gilt für die vom Kunden beschaffte Ware, für diese es keinen Garantieanspruch gibt.
  • Zahlungsunfähigkeit des Kunden stellt keinen gültigen Rücktrittsgrund dar. In diesem Fall greift Ziffer 3, Abs.5.2.
  • Die Parteien dieses Vertrages erkennen an, dass unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen, wie Tod, schwerer Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, eine Vertragspartei möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. In solch einem Fall hat die betroffene Partei das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, sofern sie dies schriftlich und unverzüglich der anderen Partei mitteilt. Der Rücktritt entbindet die betroffene Partei von jeglicher Haftung für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern der außergewöhnliche Umstand nachweislich und unvorhersehbar war.

8. Haftung

  • Araliya Gartenpflege haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  • Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht und werden von der Garantie nicht erfasst. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Kunden vor Arbeitsbeginn durch Araliya Gartenpflege zur Kenntnis gegeben wurden.
  • Schadenersatzansprüche des Kunden sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Araliya Gartenpflege haftet insbesondere nicht für leicht fahrlässig verursachten entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt.
    • Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, sonstiger Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Bild-, Video-, Ton- und Textdokumente

  • Araliya Gartenpflege ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der erbrachten Leistung zu Dokumentationszwecken anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen. Andernfalls ist ein Widerspruch umgehend schriftlich zu erfolgen.
  • Sämtliche Unterlagen, die von Araliya Gartenpflege gefertigt wurden, wie z. B. Pläne, Leistungsbeschreibungen, etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Araliya Gartenpflege durch Dritte vervielfältigt oder weitergeben werden.

10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  • Die Parteien vereinbaren, dass für sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar ist.
  • Unbeschadet der vorstehenden Regelungen behält jede Partei das Recht, vorläufigen Rechtsschutz oder einstweilige Verfügungen vor jedem zuständigen Gericht zu beantragen, um ihre Rechte zu schützen oder Verstöße gegen diesen Vertrag zu unterbinden.
  • Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Streitigkeiten im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung beizulegen. Hierzu können sie sich auf ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation einigen.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

11. Datenschutz

  • Die Firma Araliya Gartenpflege nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.
  • Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
  • Araliya Gartenpflege verarbeitet personenbezogenen Daten, die er zur Erfüllung von Verträgen, Angeboten und Beratung, Durchführung oder Beendigung des Vereinsverhältnisses benötigt. Diese sind: Name des Kunden, seine Wohnanschrift Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse und ggfls Zeichnungen sowie Fotografien.
  • Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der oben genannten Zwecke und der Dokumentation Ihrer Zustimmung. Eine andere Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Betriebszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bin ich einverstanden. Meine Daten werden nur so lange gespeichert wie die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben bzw. eine Zweckbindung besteht.

Zuletzt ergänzt am 10.06.2025

Araliya – Gartenpflege aus Leidenschaft
Ringelnatzstraße 1a
16515 Oranienburg

Vertreten durch:
Jan Schulze